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HANDGEPÄCKBESTIMMUNG

neue Bestimmung seit 06. Nov. 2006

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 06. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.

Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenend Bestimmungen ensprechen:

- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100ml fassen ( es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte "Zipper") mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. Sept. 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.