Seit dem Jahr 2003 hat sich einiges geändert. Laut der Aussage unseres Tüv-Sachverständigen, brauchen PTG´s nur noch alle 5 Jahre getüvt zu werden. Es muß jedoch nach 2 1/2 Jahren eine Sichtprüfung ( innen und aussen ) durchgeführt werden, die durch einen Nachweis zu bekunden ist. Ab sofort ist nun der Halte/Betreiber des PTG´s für sein PTG´s verantwortlich. Da es für den "normalen Halter/Betreiber" kaum möglich ist so einen Nachweis nach 2 1/2 Jahren zu erbringen, wird ein PTG ab sofort auf 2 1/2 Jahre getüvt.
Als Empfehlung: Bitte überprüft trotzden jährlich euer PTG von innen und von aussen, wenn Wasser auch in kleinen Mengen in eurer Flasch ist, kann und wird es der Flasche schaden. Wasser, daß aus der Flasche in die Erste Stufe des Lungenautomaten kommt wird zu 99% zu einer inneren Vereisung des Lungenautomaten und zum Abblasen des Selben führen. Wir stehen auch hier mit RAT und TAT zu Verfügung.
Noch ein Tipp: Lagert die Falsche nie liegend, sondern stellt sie besser angebunden aufrecht hin und sorgt dafür, dass immer ein Restdruck von ca. 20 - 30 Bar vorhanden ist. Sucht Euch eine Füllstelle Eures Vertrauens bei dem Ihr sicher seid, dass nur richtig aufbereitete Luft abgefüllt wird.
Bilder von Innen
Tauchflaschen sind oben am Ventil und im Bodenbereich deutlich dicker im Material. Deswegen ist es ratsam die Flaschen stehend zu lagern.
Eine jährliche visuelle Überprüfung wird empfohlen.
Bewußt zum Bersten gebracht. In einem Technikseminar gehen wir genauer darauf ein.